Bewerbungsvoraussetzungen
Damit Sie sich bewerben können, müssen die folgenden
Voraussetzungen gegeben sein.
Allgemein
Es müssen Vorleistungen im Umfang von 210 ECTS-Punkten nachgewiesen werden. Über Anrechnungen entscheiden die zulassenden
Hochschulen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind länderspezifisch ausdifferenziert. Für konkrete Auskünfte über Anrechnungsmöglichkeiten etc. wenden Sie sich bitte an eine der PHs in Ihrem Land.
Für alle drei beteiligten Länder: Schweiz, Österreich und Deutschland
gilt i.d.R.:
1.
qualifizierter Hochschulabschluss
2.
mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
3.
zudem müssen die Studierenden einen Zugang zum Praxisfeld
nachweisen, in dem
sie z.B. das vorgesehene Projekt durchführen können.
Eine Teilnahme am Studiengang ist auch für
Berufstätige außerhalb der Schule in
anderen Bildungseinrichtungen möglich.
Diese gemeinsamen Vorgaben konkretisieren sich in den drei beteiligten
Ländern wie folgt:
Für Teilnehmer/innen aus Deutschland/Pädagogische
Hochschule Weingarten
1.
qualifizierter Hochschulabschluss in folgenden Varianten:
a) Erstes und zweites
Staatsexamen für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real-,
Sonderschulen, beruflichen Schulen oder an Gymnasien.
b)
Magisterabschluss
c)
grundständiger Diplomstudiengang für
Pädagogik, Psychologie oder Soziologie
2. mindestens drei Jahre Berufserfahrung über das
Referendariat hinaus
3. Zugang zum Praxisfeld
Für Teilnehmer/innen aus der Schweiz
1. Qualifizierter Hochschulabschluss in folgenden Varianten:
a) Bachelor oder Master an einer Pädagogischen Hochschule
b)
Lizenziat oder Fachhochschuldiplom
2. mindestens drei Jahre Berufserfahrung
3. Zugang zum Praxisfeld
Für Teilnehmer/innen aus
Österreich/Pädagogische Hochschule Vorarlberg
1. Qualifizierter Hochschulabschluss in folgenden Varianten:
a)
Diplompädagogik ohne Hochschulabschluss: Volksschule,
Hauptschule,
Sonderschule + vertiefte oder qualifizierende Weiterbildung
b)
Magisterium: Allgemeinbildende höhere Schule,
Allgemeinbildende Schule an
Universitäten,
sowie Pädagogik, Psychologie, Soziologie
2. mindestens drei Jahre Berufserfahrung
3. Zugang zum Praxisfeld
Falls die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der Studienplätze
übersteigt tritt die Auswahlsatzung in Kraft.